Packschema für Paletten & Gitterboxen

Mit der Beauftragung zum Transport und/oder Lagerung, haben Sie sich zur Einhaltung der folgenden Spezifikationen verpflichtet. Bei nicht Einhaltung können Ihnen Mehrkosten entstehen. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Erlaubte Ladungsträger:

  • Gitterbox,
  • Europalette,
  • Halbpalette

Die Ladungsträger müssen in gutem bis sehr gutem Zustand sein. An(gebrochene) oder beschäftigte Ladungsträger werden abgelehnt.

Maximale Länge, Breite, Höhe:

  • Gitterbox: 1240 x 835 x 970
  • Europalette: 1200 x 800 x (variiert je Standort)
  • Halbpalette: 600 x 800 x (variiert je Standort)

Die maximal verfügbare Höhe ist Standortabhängig und im Bestellprozess ersichtlich.

Maximales Gewicht:

Das maximal zulässige Gewicht je Palette ist Standortabhängig und im Bestellprozess
ersichtlich.


Label, Hinweise und Kennzeichnungen:

An den Paletten angebrachte Label, Hinweise oder Kennzeichungen sind so zu
platzieren, dass diese durch ein mögliches Stapeln oder während der Einlagerung
jederzeit gut sichtbar und zugänglich sind.


Allgemeiner Zustand:

Die Paletten, inkl. Ware, dürfen keine Beschädigungen aufweisen oder anderweitig von
den Spezifikationen abweichen. Angebrochene, geöƯnete, gerissene oder durch Feucht-
und Flüssigkeit beschädigte Paletten werden abgelehnt.

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