Mit der Beauftragung zum Transport und/oder Lagerung, haben Sie sich zur Einhaltung der folgenden Spezifikationen verpflichtet. Bei nicht Einhaltung können Ihnen Mehrkosten entstehen. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Ladungsträger müssen in gutem bis sehr gutem Zustand sein. An(gebrochene) oder beschäftigte Ladungsträger werden abgelehnt.
Die maximal verfügbare Höhe ist Standortabhängig und im Bestellprozess ersichtlich.
Das maximal zulässige Gewicht je Palette ist Standortabhängig und im Bestellprozess
ersichtlich.
An den Paletten angebrachte Label, Hinweise oder Kennzeichungen sind so zu
platzieren, dass diese durch ein mögliches Stapeln oder während der Einlagerung
jederzeit gut sichtbar und zugänglich sind.
Die Paletten, inkl. Ware, dürfen keine Beschädigungen aufweisen oder anderweitig von
den Spezifikationen abweichen. Angebrochene, geöƯnete, gerissene oder durch Feucht-
und Flüssigkeit beschädigte Paletten werden abgelehnt.
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